Informationen zum Übergang auf die weiterführenden Schulen erhalten Sie im Herbst auf einem Informationsabend, ergänzend durch einen
Flyer.
Der
Informationsabend zum Übergang ist eine Veranstaltung der Grundschulen zu dem die laut Schulbezirk zuständigen weiterführenden Schulen eingeladen werden.
Es geht darum Ihnen, den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit zu geben, sich über Alternativen zu informieren.
Wir beteiligen die Oberschule Harpstedt und das Gymnasium Wildeshausen. Diese erhalten je 15 - 20 Minuten, um sich und ihre Arbeit vorzustellen.
AblaufplanEröffnung und Begrüßung (5 min) durch Hausherrn & SL (Schulleitung)
Ziel des Informationsabends ist es zu informieren über:
- Bildungsauftrag der weiterführenden Schulen
- Leistungsanforderungen der weiterführenden Schulen
- Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen
- Möglichkeiten des späteren Schulformwechsels
- welche Abschlüsse sind wo möglich?
Vorab: Es ist nicht mehr Aufgabe der Grundschulen, eine Empfehlung auszusprechen. Diese sollten Sie in den Gesprächen mit den Lehrkräften also nicht mehr erwarten.
Der Elternwille wurde in Niedersachsen somit noch einmal nachhaltig bestärkt.
Aufgabe der GrundschuleWas also ist noch Aufgabe der Grundschule?
Es finden sogenannte Beratungsgespräche statt. Im vierten Schuljahr werden Ihnen zwei angeboten.
Wenn Sie sie wahrnehmen, wird dort anhand der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung beschrieben, wie die Beobachtungen der Lehrkräfte in den Bereichen (Leistungsstand, Lernentwicklung, Sozialverhalten, Arbeitsverhalten) aussehen.
Das ist eine Beschreibung, keine Diskussion, keine Bewertung, keine Empfehlung!
Diese Gespräche sollen dann ebenfalls dokumentiert werden und von Eltern und Lehrkräften abgezeichnet werden. Das Ministerium hat einen Protokollbogen entwickelt, der Inhalte vorgibt. Dem ist keine Empfehlung zu entnehmen.
Gliederung der Sek IDas Schulsystem ist durchlässig, Schulformwechsel sind möglich, wenn die Leistungsfähigkeit ansteigt. Nach der 10. Klasse gibt es vielfältige Möglichkeiten zu Schulabschlüssen mit Studienberechtigung zu gelangen.
Allerdings ist die Landesschulbehörde sehr bemüht, das Schulhopping einzudämmen:
Sie können jetzt entscheiden, welche Schule Ihr Kind besuchen soll. Scheitert es beispielsweise am Gymnasium, ist automatisch die Oberschule zuständig und Sie haben keine Wahlmöglichkeit mehr.