Schul-ABC

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit dieser Schul-Information möchten wir Ihnen und Ihrem Kind den Eintritt in die Grundschule Harpstedt erleichtern. Wir haben Ihnen ein Schul-ABC zusammengestellt, welches Ihnen als Ratgeber zu vielen Fragen, die in den ersten Schulwochen entstehen, dienen kann.

Zur Beantwortung weiterer Fragen steht Ihnen das Team der Grundschule Harpstedt gerne persönlich zur Verfügung.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schul-ABC-Fleyer:

Übersicht

Adressen
Grundschule Harpstedt
Verlässliche Grundschule
mit Schulkindergarten
Landkreis Oldenburg
Schulstraße 10-12
27243 Harpstedt

Tel: 04244 7217
Fax: 04244 96 70 52
E-Mail: grundschule@harpstedt.de
Homepage: www.gs-harpstedt.de

Schulleiter
Rektor Ufke Janssen

Stellvertr. Schulleiter
Konrektor Woldemar Schilberg

Sekretariat: Frau Hasecke (Sekretärin)
Bürozeiten: 08:00 – 12:00 Uhr

Hausmeister: Herr Wachendorf

Alarmübungen
Die Schule ist verpflichtet, Alarmübungen durchzuführen. Dazu wird klassenweise geübt und das Verhalten im Notfall erläutert. Mindestens einmal jährlich wird ohne Vorankündigung der Alarm probeweise ausgelöst. Dann müssen sich alle Beteiligten wie in einem Ernstfall verhalten. Anschließend wird reflektiert.
Ansteckende Krankheiten
Es gibt gemäß Infektionsschutzgesetz (s. Anhang) meldepflichtige ansteckende Krankheiten. Bei Bedarf kann dies im Sekretariat nachgefragt werden.
Aufgaben und Pflichten
Folgende Aufgaben und Pflichten gehören in den Aufgabenbereich Ihres Kindes und des Elternhauses und nicht in den der Lehrkraft:
  • Hausaufgaben sollen die Kinder selber kennen. Sie werden grundsätzlich ins Hausaufgabenheft geschrieben und in der Klasse besprochen. Bei Bedarf sind Hausaufgaben und versäumte Unterrichtsinhalte (auch im Krankheitsfall von kurzer Dauer) selbstständig über den Tandempartner oder andere Klassenkameraden zu organisieren. Arbeitsmaterialien bekommt ihr Kind über den Tandempartner oder bei der Rückkehr in die Schule und kann ggf. nacharbeiten. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Kind krank ist, müssen keine Hausaufgaben angefertigt werden.
  • Arbeitsmaterialien, die kontinuierlich gebraucht werden (z.B. Schreibhefte, Schere, Kleber, Stifte etc.) müssen regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft und ggf. neu beschafft werden.
  • Schauen Sie regelmäßig in die Elternmappe und in das Hausaufgabenheft.
  • Die Schultasche und die Sporttasche sollten Sie im 1. + 2. Schuljahr gemeinsam mit Ihrem Kind stundenplangerecht packen. In der 3. + 4. Klasse sollte Ihr Kind eigenverantwortlich in der Lage dazu sein.
  • In die Sporttasche gehört ein vollständiger „Sportdress“ zum Umziehen, damit Ihr Kind den restlichen Schultag und ggf. die Busfahrt nicht in verschwitzter Kleidung verbringen muss.
Ballturniere
Diese Sportturniere finden immer Anfang des 2. Halbjahres für die gesamte Schule statt. An einem Tag wetteifern die 1. Klassen, die 2. Klassen und die Basisklasse jahrgangsweise beim Ball-unter-die-Schnur-Turnier sowie die 3. und die 4. Klassen beim Völkerballturnier am zweiten Tag.
Befreiung vom Unterricht
Über die Beurlaubung einer Schülerin/eines Schülers bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung.
Unmittelbar vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen eine Ablehnung eine persönliche Härte bedeuten würde. Die dafür notwendigen schriftlichen Anträge müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
Befreiung vom Sportunterricht
Die den Sportunterricht erteilende Lehrkraft kann Schüler auf schriftlichen Hinweis bis zur Dauer eines Monats von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen befreien. Diese Schülerinnen und Schüler sind nach Maßgabe ihrer Beeinträchtigung grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht oder zur Teilnahme am Unterricht der Parallelklasse verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden. Die über einen Monat hinausgehende Befreiung spricht die Schulleitung auf schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten aus. Hierfür muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Beobachtungsbögen
Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE-Bögen):
Für jedes Kind wird für die gesamte Grundschulzeit von den Lehrkräften eine schriftliche Dokumentation der individuellen Lernentwicklung geführt. Diese Dokumentation enthält Aussagen zur Lernausgangslage, zum Leistungsstand, zu Zielen und Fördermaßnahmen. Die Dokumentation wird am Ende der Grundschulzeit an die weiterführenden Schulen abgegeben; das Gymnasium Wildeshausen hat kein Interesse daran.
Betreuung
vor der Schule: Die Samtgemeinde Harpstedt bietet für Eltern, die nachweislich beide morgens um 7.00 Uhr arbeiten müssen, eine Betreuung ihrer Kinder vor dem Unterricht in den Räumlichkeiten der Jugendpflege „Happy Kids“ an. Die Betreuung ist kostenlos und kann während der Schulzeit von 7.00 – 8.00 Uhr in Anspruch genommen werden.
Die Teilnahme an dieser Betreuung muss verbindlich angemeldet werden.
Die Gruppe wird von einer pädagogischen Mitarbeiterin der Samtgemeinde Harpstedt betreut.

5. Stunde: Die Basisklasse, die 1. und 2. Klassen haben täglich nur bis 11.45 Uhr Unterricht (Abweichungen siehe Punkt „Stundenplan – Erläuterungen“. Anschließend können die Kinder nach Hause fahren/gehen oder am unterrichtsergänzenden Angebot bis 12.50 Uhr teilnehmen. In dieser Stunde machen Päd. Mitarbeiterinnen den Kindern Angebote aus unterschiedlichen Bereichen (Kunst, Sport, Natur, Spiel etc.).
Für dieses Angebot müssen die Kinder der 1./2. Klassen und der Basisklasse angemeldet werden. Die Teilnahme ist dann für alle Schultage des 1. Schulhalbjahres Pflicht und verlängert sich bis zum Ende des Schuljahres, wenn sie nicht bis zum 15. Januar des laufenden Schuljahres gekündigt wird.
Neu-Anmeldungen für das 2. Schulhalbjahr sind auch möglich.
Das unterrichtsergänzende Angebot findet in der Grundschule statt und ist kostenlos. Für Materialien werden von den Päd. Mitarbeiterinnen einmalig 5,- € für das ganze Schuljahr eingesammelt. Die Teilnahme am unterrichtsergänzenden Angebot beginnt am 1. Schultag eines jeden Schuljahres.
Nach der Zeugnisausgabe gibt es keine schulische Betreuung (Ende 10.10 Uhr).

Nach der Schule (Happy Kids): Die Jugendpflege der Samtgemeinde Harpstedt bietet täglich von 13.00 – 17.00 Uhr eine Betreuung nach der Schule für die Kinder an. Die Betreuung kann sowohl an einzelnen Tagen als auch die ganze Woche (max. drei Stunden pro Tag) in Anspruch genommen werden. Der Tagessatz ist dem aktuellen Formular zu entnehmen.
Die Kinder können auch an einem günstigen Mittagessen teilnehmen.
Weitere Informationen gibt es hier:
Frau Schwarz (Samtgemeinde): Tel. 04244-8231 (8.00-12.00 Uhr)
Frau Kalisch & Frau Fromm (Betreuung vor / nach der Schule):
Tel. 04244-965495 (13:00-16:00 Uhr)

Ferienbetreuung: Die Samtgemeinde Harpstedt bietet eine Ferienbetreuung an, die ebenfalls in den Räumen der Jugendpflege/“Happy Kids“ erfolgt. Weitere Informationen können unter den genannten Telefonnummern erfragt werden sowie evtl. Pressemitteilungen entnommen werden.

Hausaufgabenhilfe: s. Hausaufgabenhilfe.
Die Hausaufgabenhilfe ersetzt keine Betreuung.

Bundesjugendspiele
Die BJS finden jährlich zum Ende des Schuljahres statt. Hier messen alle Schüler ihre Leistungen im Laufen, Springen und Werfen. Zur Durchführung werden viele Elternhelfer benötigt.
Bustraining
Der Landkreis als Träger der Schülerbeförderung bietet zum Schuljahresbeginn ein Bustraining für den 1. Jahrgang an.
Computerraum
Die Schule hat einen Computerraum. Auf den PCs sind bereits verschiedenste Lernprogramme installiert. Auch kann im Internet für Plakate/Referate recherchiert werden und Informationen können dort ausgedruckt werden.
Corona
Das Kultusministerium hat Regeln aufgestellt, wie zu verfahren ist, wenn im Landkreis Oldenburg bestimmte Werte gelten.
Für eine zeitnahe Information nutzen wir die Homepage der Grundschule Harpstedt.
Einschulungsfeier
Diese findet am Samstag nach Schuljahresanfang statt und alle Lehrkräfte haben Anwesenheitspflicht. Nach einer kleinen Feier inklusive einer kleinen Einlage (Theaterstück, Lied etc.) in der Aula, gehen die Erstklässler für ca. eine halbe Stunde in ihre Klassen und verleben ihre erste Unterrichtsstunde. Währenddessen werden die Eltern mit Keksen und Kaffee versorgt. Darum kümmern sich Eltern des 2. Schuljahres.
Elternabend
In den 1. und 3. Klassen muss innerhalb von 6 Wochen nach Schulanfang ein Elternabend stattgefunden haben, um die Wahl der Elternvertreter durchzuführen. Ansonsten muss in jedem Schuljahr mindestens ein Elternabend abgehalten werden, um z.B. Inhalte der Fächer, Benotungsgrundlagen und Zeugnisformulierungen (Klasse 1/2) zu erläutern.
Elterninformation
Informationen werden per Elternbrief über die Postmappe an die Eltern verteilt.
Wichtiges wird auf der Homepage mitgeteilt. Alternativ können auch Informationen per E-Mail verteilt oder Telefonketten durchgeführt werden. Whatsapp ist an Schulen verboten.
Elternmitarbeit
Für manche allgemeinen (Einschulung, Projektwoche, Sportfest, Schulfest, Verkehrstage etc.) oder klasseninternen Aufgaben (Wanderungen, Klassenfeste, Schwimmen etc.) bitten wir die Eltern um Unterstützung. Im Bedarfsfall spricht die Klassenleitung die Klassenelternvertretung an.
Elternsprechtage
Im November/Dezember findet der Elternsprechtag statt, bei dem allen Eltern die Möglichkeit für einen Informationsaustausch gegeben werden muss. Im Frühjahr muss den Eltern eine zweite Möglichkeit angeboten werden.
E-Mail-Verkehr
Sehr geehrte Eltern,

ein Teil der Kommunikation zwischen Elternhäusern und Grundschule hat sich auf den E-Mail-Verkehr verlagert.

Diese Art der Kommunikation „verschluckt“ mittlerweile viel Zeit an Stellen, wo ein kurzes persönliches Gespräch sinnvoller wäre.

In dem Großteil der E-Mails funktioniert es bereits sehr gut, aber um Ihnen und uns die ??? Kommunikation zu erleichtern, bitten wir um Folgendes:

Form der E-Mail

Betreff: Ein passender und eindeutiger Betreff hilft, das Anliegen der E-Mail zuzuordnen und diese wiederzufinden.

Anrede: Wir freuen uns über eine angemessene Ansprache.

Inhalt: Bitte beschränken Sie sich auf das Notwendige und formulieren dieses höflich.

Zum Inhalt einer E-Mail gehören z.B. kurze Informationen, Anfragen, Terminwünsche und Organisatorisches.

Das gehört nicht in eine E-Mail an eine Lehrkraft:

  • Schwerwiegendere Probleme sollten allenfalls kurz skizziert und in einem persönlichen Gespräch gelöst werden. Eine Kommunikation über mehrere E-Mails hin und her erhöht das Risiko von Missverständnissen und verkompliziert die Sache oft nur.
  • Krankmeldungen (bitte nur an das Sekretariat unter 04244/7217 oder grundschule@harpstedt.de)
  • Hausaufgabenservice (s.u. bei Aufgaben und Pflichten)

Ende: Zum Abschluss der E-Mail nutzen wir eine Grußformel und lassen mit einer „Unterschrift“ erkennen, wer der Absender dieser E-Mail ist.

Beantwortung Ihrer E-Mail durch die Schule:

Anfragen per E-Mail werden innerhalb von 1-2 Werktagen durch die Lehrkraft beantwortet. An unterrichtsfreien Tagen (Wochenende, Feiertage, Ferien) müssen dienstliche E-Mails nicht abgerufen werden, mit einer Beantwortung ist folglich erst wieder werktags zu rechnen.

Reine Informationen durch Eltern, wie z.B. „das Mathebuch ist wieder aufgetaucht“ werden zur Kenntnis genommen, aber nicht zwingend beantwortet. Evtl. können Sie in diesem Fall eine Lesebestätigung durch Ihr E-Mail-Programm anfordern.

Bei dringenden Anliegen rufen Sie bitte im Sekretariat an und teilen Sie dort Ihr Anliegen mit, damit die Lehrkraft sich darauf vorbereiten kann.

Gruppen in Messengerdiensten:

Für Lehrkräfte ist die dienstliche Nutzung von Messengerdiensten mit unbekannten Servern untersagt. Es wird den Lehrkräften abgeraten, sog. Elterngruppen beizutreten.

Erste-Hilfe-Kurs
Im 3. Schuljahrgang wird vom Malteser Hilfsdienst ein vierstündiger Erste-Hilfe-Kurs für Schüler durchgeführt. Die Termine werden spätestens zu Beginn des Schuljahres festgelegt. Schüler, die diesen Kurs absolviert haben, können im Schulsanitätsdienst arbeiten. Die Kosten werden derzeit vom Fröderverein übernommen.
Förderverein
Der Förderverein der Grund- und Oberschule Harpstedt unterstützt die Schule im Sinne der Schüler. Mitarbeit und Spenden sind erwünscht.
Forum
Ein Forum ist eine Versammlung der gesamten Schule in der Aula. Hierbei gibt es verschiedene Gründe:
  • Schuljahresbeginn – Begrüßung/Schulhofregeln
  • Ehrungen – Lesewettbewerb/ Känguru – Wettbewerb/ Streitschlichter/ Klassensprecher/ Schulsanitäter/ Ehrenurkunden BJS
  • Präsentation von aus dem Unterricht entstandenen Leistungen (z. B. Tanz, Lied, Theater usw.)
  • Schuljahresabschluss – Verabschiedung der Viertklässler
  • Spontane Ansagen der Schulleitung oder des Teams, die die ganze Schule betreffen.
Fotogalerie der Mitarbeiter
In der Aula befindet sich eine Fotogalerie des Kollegiums und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Frühstück
Die Schüler sollten ein ausgewogenes Frühstück (möglichst vollwertig, d.h. Vollkornbrot, Obst, Gemüse und ein gesundes Getränk) mitbringen. In der Aula gibt es einen Wasserautomaten, an dem jeder Schüler Wasser – mit oder ohne Kohlensäure – zapfen kann. Das Frühstück sollten die Schüler möglichst in der dafür eingerichteten Frühstückszeit von 9.50 – 9.55 Uhr zu sich nehmen, um in der Pause Zeit zum freien Spielen zu haben. Außerdem gibt es 6-8 mal pro Schuljahr ein Schulfrühstück (s. Schulfrühstück).
Fundsachen
Fundsachen werden im Flur zum Hofausgang Richtung Sporthalle in beschrifteten Kisten gesammelt. Diese werden vierteljährlich entleert und noch ein weiteres Vierteljahr aufbewahrt. In der Sporthalle gibt es eine weitere Kiste für Fundsachen.
Getränke
Getränke können in unserer Schule nicht bestellt und auch nicht gekauft werden. Die Kinder sollten daher ein zuckerfreies Getränk von zuhause mitbekommen. Außerdem gibt es in der Aula einen Trinkbrunnen und einen Wasserspender, den die Kinder nutzen können. Dazu benötigen sie eine Trinkflasche mit 3-4 cm großer Öffnung.
Happy Kids
siehe Betreuung
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Ergänzung und Festigung der Unterrichtsarbeit. Die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollen dabei selbstständig angewandt werden.
Es ist wichtig, dass die Schüler zuhause einen ruhigen Arbeitsplatz und eine geregelte Zeit für die Erledigung der Hausaufgaben haben. Die Höchstdauer für Grundschüler beträgt hier 30 Minuten pro Tag.
Hausaufgabenhilfe
Die Hausaufgabenhilfe ist ein freiwilliges Angebot außerhalb des Schulunterrichts und ersetzt keine Betreuung. Buskinder bleiben nach Absolvieren der Hausaufgaben auf dem Schulgelände, bis die Busse kommen. Fußläufig wohnende Kinder gehen, wenn sie fertig sind, nach Hause. Der Besuch der Hausaufgabenhilfe bzw. der Weg vom Unterricht dahin gilt als Schulweg, weil es nach Schulschluss stattfindet. Somit liegt er in der Verantwortung der Eltern.
Hausschuhe
In den Klassen und in der Aula hat jedes Kind aus hygienischen Gründen Hausschuhe zu tragen. Hausschuhe, aus denen Kinder herausgewachsen sind, können gespendet werden.
Homepage
Der Internetauftritt der Grundschule Harpstedt ist unter www.gs-harpstedt.de zu finden. Hier finden Sie Informationen, Berichte und Formulare – auch zeitnah!
Jahresübersicht der Schulaktionen
Die Schulleitung aktualisiert die Jahresübersicht regelmäßig, welche auf der Homepage der Grundschule zur Verfügung steht.
Känguru-Wettbewerb
Dieser Mathematikwettbewerb mit Knobelaufgaben findet immer am 3. Donnerstag im März statt. Jeder Schüler der 3. und 4. Klassen kann freiwillig daran teilnehmen. Die Teilnahmegebühr beträgt 2 €.
Kennenlerntage
Diese finden unmittelbar vor den Sommerferien statt und beziehen sich auf die kommenden Erstklässler und die Lehrkräfte, die eine erste Klasse übernehmen. Die Kinder kommen zu einer ersten Kennlernstunde in die Schule und stellen ihrer neuen Lehrkraft den im Kindergarten ausgefüllten Sickinger-Stern vor.
Kickertische
In der Aula stehen 2 Kickertische. In den Pausen können immer 4 Kinder einer Klasse an den Tischen spielen. Welche Klasse dran ist, regelt der Tischkickerplan am schwarzen Brett. Eine grüne Kiste mit den Bällen wird von Klasse zu Klasse weitergegeben.
Klassenelternschaft
Die Erziehungsberechtigen einer Klasse (je Kind eine Stimme), bilden die Klassenelternschaft. Sie wählen aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Die Vorsitzenden und Vertreter der Klassenelternschaften und des Schulelternrats werden für zwei Schuljahre gewählt.
Weiterhin werden in jeder Klasse zwei Vertreter(innen) für die Klassenkonferenz/ Zeugniskonferenz gewählt.
Klassensprecher
In den 3. und 4. Klassen gibt es jeweils zwei Klassensprecher (ein Junge und ein Mädchen). Sie werden für ein Schuljahr gewählt. Alle Klassensprecher zusammen bilden mit den Streitschlichtern den Schülerrat. Außerdem werden zwei Vertreter gewählt. Diese vier Kinder übernehmen den Dienst der Spielzeugausleihe.
Kochen
Der LandFrauenverein Harpstedt-Heiligenrode e.V. führt mit den 3. und 4. Jahrgängen der Schule jeweils im Herbst einen Kochaktionstag zu jährlich wechselnden Themen durch. Dies wird finanziell vom Förderverein unterstützt.
Kooperationen
HTB; TC Harpstedt; RUZ; Landwirtschaftskammer; Feuerwehr; Polizei; Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück; Zirkus Eldorado; Schulverbund Huntetal; Delmebad; Freibad Harpstedt; VHS Ganderkesee; ADAC; Oberschule; Kindertagesstätten ; DHE; NABU Ortsgruppe Harpstedt; Brückenjahrprojekt; weiterführende Schulen.
Krankenzimmer
Dieser Raum befindet sich neben dem Fernseher in der Aula. Hier können sich verletzte und kranke Kinder ausruhen. Es steht eine Liege mit Decken und Kuscheltieren bereit. Gleichzeitig ist es der Raum der Schulsanitäter.
Krankheitsfall
Zur Sicherheit sollte den Eltern empfohlen werden, die Krankmeldung ihres Kindes schon am Morgen des 1. Fehltages vorzunehmen (telefonisch ab 8.00 Uhr). Dann kann der Klassenlehrer über den Grund des Nichterscheinens informiert werden. Unentschuldigte Fehltage sind als „nicht entschuldigt“ ins Zeugnis einzutragen. (s. auch „Ansteckende Krankheiten“)
Allerdings sollten Kinder nach einer Krankheit nicht zu früh wieder in die Schule geschickt werden. Dem Kind sollte Zeit gegeben werden, eine Krankheit in Ruhe auszuheilen. Das gesunde Kind wird den versäumten Unterrichtsstoff schneller aufholen, als ein Kind, das noch kränkelt und eventuell einen Rückschlag erleidet. In gleicher Weise sollten verfahren werden, wenn sich ein Kind am Morgen nicht wohl fühlt. Der Tag bringt dem Kind nicht viel und oft, so zeigt es die Erfahrung, muss das Kind dann doch noch von der Schule abgeholt werden.
Kreativtag
Der Kreativtag findet in der Vorweihnachtszeit statt. In jedem Klassenraum werden zwei bis fünf weihnachtliche und winterliche Bastelstationen angeboten, die von der Elternschaft betreut werden. Die Schülerinnen und Schüler können mithilfe der Beschreibungen mit Beispielen an Stellwänden in der Aula ihre Stationen frei wählen. Jede fertige Bastelei wird in den eigenen Klassenraum gebracht. In der Turnhalle ist eine Bewegungslandschaft aufgebaut, die einmalig als Bewegungspause durchlaufen werden kann. Die Materialkosten werden von der Schule bezahlt, sollten aber im Rahmen bleiben. Die Basteleien sollen die Klassenräume und die Aula schmücken, dürfen aber unmittelbar vor den Weihnachtsferien auch mit nach Hause genommen werden.
Kürzelliste
An den Infobrettern im Flur hängt eine Liste mit den Kürzeln aller Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Leo Lesepilot
Dies ist ein Projekt der Bücherei für die 1. und 2. Klassen. Zu Beginn der 1. Klasse bekommt jedes Kind einen Leo Lesepilot-Ausweis, mit dem es bei jeder Ausleihe Stempel sammeln kann. Jeweils einmal pro Halbjahr findet für jede 1. und 2. Klasse ein Treffen in der Bücherei statt, bei dem durch eine Vorlesegeschichte und verschiedene Aufgaben die Bücherei erkundet wird.
Mein Körper gehört mir
Diese Aktion der Theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück wird im 4. Jahrgang durchgeführt. Finanziert wird dies durch Elternbeiträge, den Präventionsrat auf Antrag und den Förderverein.
Parkplatz vor dem Haupteingang
Der Parkplatz vorm Haupteingang der Schule darf ausschließlich von Mitarbeitern der Grundschule Harpstedt genutzt werden (s. Verkehrsschild).
Kinder, die mit dem Auto zur Schule kommen, müssen über den Schwarzen-Berg-Weg gebracht und abgeholt werden.
Patenklassen
Jede Klasse hat eine Patenklasse, wobei jeder Schüler einen Schüler der Patenklasse als Paten zugeteilt bekommen sollte. Gerade für die Erstklässler ist es sinnvoll, dass deren Paten sich gerade in den ersten Wochen für sie verantwortlich fühlen und ihnen helfen, sich in der Schule einzuleben. Patenklassen bestehen immer aus Jahrgang 1 und 3 sowie 2 und 4.
Pausen
Vor der ersten großen Pause wird in den Klassen in der Regel eine Frühstückspause eingelegt. Diese wird an den Entwicklungsstand der Kinder angepasst.

1. Frühstückspause: 9:50 – 9:55 Uhr
Schulhof-Pause: 9:55 – 10:15 Uhr
2. Schulhof-Pause: 11:45 – 12:05 Uhr

Für ein friedliches Miteinander gilt es für die Kinder die Schulregeln zu beachten (s. Schulregeln).

Postmappe
siehe Elterninformation
Projektwoche Oberschule
Die 3. und 4. Klassen führen regelmäßig gemeinsam mit den Schuljahrgängen 5 und 6 der benachbarten Oberschule Projekttage durch. Auf diese Weise lernen die Grundschüler die Oberschule als weiterführende Schule kennen.
Rollertage
Die Rollertage finden in Zusammenarbeit mit dem RUZ jedes Jahr für die ersten Klassen (meistens im Mai) statt. In jeweils einer Doppelstunde müssen die Kinder mit dem Roller verschiedene Übungen absolvieren.
RUZ
Das Regionale Umweltzentrum ist ein Kooperationspartner der GS und führt verschiedene Aktionen an der Grundschule durch.
Jahrgang 1: Rollertage, Jahrgang 3: Vom Korn zum Brot, Jahrgang 4: Verkehrstage
Jahrgang 1 bis 4: Waldtage im Waldprojekt.
Sammelkartentausch
Das Tauschen von Sammelkarten ist für einige Kinder ausgesprochen attraktiv.
Es macht Spaß und schult Kompetenzen in den Bereichen Sozialverhalten, Mathematik, Sachunterricht und Sprache.
Deshalb lassen wir es gerne zu.
Allerdings gibt es einige Einschränkungen, die zu beachten sind:

  • Das Tauschen ist auf Zeiten außerhalb des Unterrichts zu beschränken.
  • Karten dürfen nicht verkauft werden.
  • Kinder müssen auf ihre Karten (Wertgegenstände) selber achten.
  • Zusatzregeln Corona:
  • Beim Tauschen sind wegen der Nähe MNS-Masken zu tragen.
  • Die Kohortenregelungen sind einzuhalten, das Tauschen über die grenzen hinweg ist derzeit untersagt.

Wenn Streitereien und Diebstähle wiederholt in den Unterricht hineingetragen werden, wird der Klasse das Tauschen verboten.
Liegen Karten im Unterricht auf Tischen, Fensterbänken etc., oder sind gar in Benutzung, werden sie eingesammelt und können von Eltern bei der Schulleitung abgeholt werden.

Schulbuchausleihe
Schulbücher können Eltern neu kaufen oder von der Schule gegen ein Entgelt ausleihen. Über das Ausleihverfahren werden Sie rechtzeitig von der Schule informiert.
Ausgeliehene Schulbücher sollen eingebunden werden. Beschädigte oder verschmutzte Bücher müssen von der Schule aussortiert und in Rechnung gestellt werden.
Schülerrat
Der Schülerrat setzt sich aus den Klassensprechern der 3. und 4. Klassen sowie den Streitschlichtern zusammen. Er tagt ca. alle 6 Wochen in der 6. Stunde donnerstags. Themen, die im Klassenrat aufkommen und die ganze Schule betreffen, können hier diskutiert werden.
Schulfrühstück
Ein Schulfrühstück wird von einer 3. oder 4. Klasse und einigen Eltern für alle Schüler und Lehrer der Schule vorbereitet. Es findet 6-8 mal pro Schuljahr jeweils an einem Freitag statt. Die Schüler werben Tage vorher mit selbstgestalteten Plakaten in den anderen Klassen für das Frühstück. Am Freitagmorgen werden ab 7.30 Uhr mithilfe von ca. 5 Elternteilen die Brötchenhälften, Obst- und Gemüseteller vorbereitet. Auch der Verkauf, der in der Aula stattfindet, in der zweiten Unterrichtsstunde beginnt und in der dritten Stunde endet, wird von den Schülern der ausrichtenden Klasse durchgeführt. Jeweils einen Obst- und Gemüseteller kauft die Lehrkraft für ihre Klasse gegen einen festzulegenden Betrag (Klassenkasse). Die Brötchenhälften können die Schüler käuflich erwerben. 1./2. Klassen kommen vor und 3./4. Klassen nach der Pause zum Kaufen. Gefrühstückt wird wie gewohnt in den Klassenräumen.
Das Frühstücksprojekt befindet sich nach den Coronaerfahrungen in einer Überarbeitungsphase. Es kann sein, dass es grundlegend umgestaltet wird.
Schulhofaktionstag
Im Frühjahr wird der naturnahe Schulhof mit Hilfe von Schüler- und Elternschaft instand gesetzt. Ein Informationsbrief wird rechtzeitig ausgegeben. Jede Klasse ist für einen zugeteilten Bereich zuständig.
Schulordnung
Sie enthält die Schulregeln (s. Anhang).
Schulprogramm
Das Schulprogramm hat die Funktion, ein Gesamtkonzept für die schulische Arbeit zu entwickeln, die unterschiedlichen Aktivitäten und Vorhaben entsprechend den pädagogischen Zielsetzungen zu koordinieren, der Arbeit im Schulalltag eine deutliche Orientierung zu geben und regelmäßige Formen der Ergebnisüberprüfung und -bewertung schulischer Arbeit zu etablieren.

Das Schulprogramm kann auf der Homepage oder im Sekretariat eingesehen werden.

Schulsanitäter
Die Schulsanitäter haben die Aufgabe, die Schüler in den Pausen zu trösten sowie sie mit Pflastern und Kühlpacks zu versorgen. Man erkennt sie an den grünen Westen. Ca. alle 6 Wochen findet in der Pause ein Schulsanitätertreffen statt, bei dem Probleme besprochen werden und neue Dienstpläne erstellt werden. Jeder Schüler, der in die 4. Klasse kommt, kann Schulsanitäter werden. Zuvor haben alle Schüler im 3. Schuljahr einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert.
Schulsozialarbeit
Die Samtgemeinde Harpstedt stellt uns derzeit zwei Schulsozialpädagoginnen. Diese beraten Schüler, Eltern und Lehrkräfte bei auftretenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten der Schüler. Sie sind über die Schule zu erreichen.
Schulstart der Erstklässler
Die ersten Schultage sind für Erstklässler besonders wichtig. Sie müssen sich in einer neuen Umgebung zurechtfinden. In der ersten Schulwoche werden sie von den Lehrkräften vom Bus abgeholt und mittags wieder zur Haltestelle begleitet.
Wenn irgendwie organisierbar, findet in der ersten Schulwoche überwiegend Klassenlehrerunterricht statt.
Schultasche
In der Schultasche sollen sich nur die Materialien befinden, die ein Schüler tatsächlich nach Plan für den anstehenden Tag im Unterricht braucht. Viele Arbeitsmaterialien und Arbeitshefte können in dafür vorgesehenen Fächern in der Schule bleiben. Der Tascheninhalt sollte in regelmäßigen Abständen zuhause kontrolliert werden. Das Gewicht des Ranzens sollte 10% des Körpergewichts eines Kindes nicht überschreiten.
Es kommt immer wieder vor, dass Kindern Getränke, die sie in der Schultasche transportieren, auslaufen. Nicht selten werden dadurch Bücher unbrauchbar. Die Getränkeflaschen müssen also fest verschlossen und auch von den Kindern leicht zu bedienen sein.
Schulweg
Der Schulweg liegt eindeutig im alleinigen Verantwortungsbereich von Erziehungsberechtigten, das betrifft das Zu-Fuß-Gehen, das Radfahren und den Bustransport.
Die Schule unterstützt Sie, falls das gewollt ist.
Die Kinder sollten den Weg zur Schule bzw. Bushaltestelle sicher kennen, auf besondere Gefahrenstellen hingewiesen werden und Straßen nur an sicheren Stellen überqueren.
Das Fahren mit dem Fahrrad zur Schule sollte nur solchen Kindern gestattet werden, die ihr Rad absolut sicher beherrschen und die in der Lage sind, sich verkehrsgerecht zu verhalten. Für die Sicherheit des Kindes ist es wichtig, dass es einen Fahrradschutzhelm trägt. Das Fahrrad muss verkehrssicher sein, ein Fahrradschloss haben und vor allem in den Wintermonaten eine funktionierende Beleuchtungsanlage.
Schulbuskinder müssen über die Verhaltensregeln im Bus informiert sein.
Schwimmunterricht
Schwimmunterricht findet in den 2. und 3. Klassen im Wechsel mit dem Sportunterricht statt. In den Wintermonaten (ca. September bis Mai) steht uns die Nutzung des Delmebads zur Verfügung. In den Sommermonaten ist das Delmebad geschlossen und das Rosenfreibad in Harpstedt wird genutzt. Das hängt von den von der Samtgemeinde zur Verfügung gestellten Öffnungszeiten ab. Im 1. und 4. Schuljahr wird der Schwimmunterricht gegebenenfalls im Ermessen der Sportlehrkraft erteilt. Im 1. Schuljahr zu beginnen, ist Ziel der Schule, hängt jedoch von Ressourcen ab, die das Land Niedersachsen nicht stellt.
Selbstevalution der Schüler
Jeder Schüler soll sich zweimal im Schuljahr selbst einschätzen lernen. Dies geschieht mit unterschiedlichen Methoden je nach Jahrgang.
Smartphone / Smartwatch etc.
Smartwatches und Smartphones bleiben im Unterricht ausgeschaltet in der Schultasche. Andernfalls werden sie eingesammelt und bei der Schulleitung zur Abholung hinterlegt.
Diese Regelung beruht auf der Schulordnung und wurde von den Schulgremien beschlossen. Dies entspricht den Vorschlägen der Landesregierung und der Bundesnetzagentur, um datenschutzrechtliche Probleme auszuschließen.
Spielzeugausleihe
Die Spielzeugausleihe befindet sich links neben dem Eingang zur Bücherei (Schulhofseite). Hier befinden sich sämtliche Spielzeuge, die die Schüler sich mit Hilfe ihrer Klammer ausleihen können. Den Ausleihdienst machen die Klassensprecher und ihre Vertreter. Aus welcher Klasse der Dienst kommt, regelt der Dienstplan der Spielzeugausleihe am schwarzen Brett.
Sponsorenlauf
Alle vier Jahre (zuletzt 2016 und 2021) findet ein Sponsorenlauf statt. Alle Schülerinnen und Schüler laufen vorher festgelegte Runden und werden dabei von Sponsoren (Familie, Paten, Nachbarn etc.) pro Runde finanziell unterstützt. Die eingenommene Summe wird dem Förderverein zur Verfügung gestellt, welcher davon Projekte (z.B. Zirkus) oder Anschaffungen (z.B. Spielgeräte) finanziert. Im Förderverein sind Lehrkräfte und Eltern und Ehemalige Mitglieder.
Sportunterricht / Sportkleidung
Für den Sportunterricht benötigen die Kinder T-Shirt, Turnhose und Turnschuhe mit heller Sohle. Ballett- und Gymnastikschuhe sind für den Sportunterricht nicht geeignet. Eltern der Kinder der 1. Schuljahre sollten darauf hingewiesen werden, dass die Kinder an den „Sporttagen“ Kleidung tragen, die sie leicht aus- und anziehen können.
Lange Haare sind zusammen zu binden, Schmuck darf nicht getragen werden.
Im Sommer ist es erforderlich, dass die Kinder auch Sportkleidung für den Sportplatz mitbringen.
Sprachförderung
Die Schule bietet bei Bedarf Sprachförderkurse als DAZ (Deutsch als Zweitsprache) an. Externe Hilfen für Neubürger hat der Landkreis Oldenburg so organisiert, dass sie in der Samtgemeinde kaum durchführbar sind. Das spart Kosten.
Streitschlichter
Die Streitschlichter übernehmen Dienste in der Pause, um Kindern bei Streitigkeiten zu helfen oder bei größeren/langanhaltenderen Streitigkeiten eine professionelle Streitschlichtung im Streitschlichterraum mit ihnen durchzuführen (unter Aufsicht der Streitschlichter-AG-Lehrerkräfte). Sie nehmen auch am Schülerrat teil. Für die Ausbildung zum Streitschlichter durchlaufen sie im 3. Schuljahr eine AG, absolvieren Anfang des 4. Schuljahres ein Seminar, um direkt im Anschluss ihre Aufgaben zu übernehmen. Es gibt immer 12 Streitschlichter an der Schule.
Stundenplan
Die Aufenthaltszeit im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände unter Aufsicht beginnt um 8.00 Uhr und endet für Erstklässler und Zweitklässler um 12.00 Uhr.
Werden außerunterrichtliche Angebote (Betreuung) angewählt, endet die Zeit um 13.00 Uhr. Damit ist die sogenannte Verlässlichkeit erfüllt.
Unser Stundenplanraster sieht wie folgt aus:
7.30 Uhr bis 8.15 Uhr findet die sog. Nullte stunde statt mit Förderkursen, zu denen gezielt eingeladen wird.
8.20 Uhr bis 9.05 Uhr Unterricht für alle in der 1. Stunde.
9.05 Uhr bis 9.50 Uhr 2. Stunde, dann Frühstück und Pause.
10.15 Uhr bis 11.00 Uhr 3. Stunde
11.00 Uhr bis 11.45 Uhr 4. Stunde
12.05 Uhr bis 12.50 Uhr 5. Stunde
und manchmal: 12.55 Uhr bis 13.40 Uhr 6. Stunde.

1. Jahrgang = 20 Std. die Woche (5 x 4 Std.)
2. Jahrgang = 22 Std. die Woche (3 x 4 Std., 2 x 5 Std.)
optional 5 x 5 Std. für Jahrgang 1 und 2: s. Betreuung
3. + 4. Jahrgang = 26 Std. (4 x 5 Std., 1 x 6 Std.)

SV-Seminar
Das zweitägige Seminar findet für die Streitschlichter und Klassensprecher (=Schülerrat) jedes Jahr nach den Sommerferien statt. Sie sollen auf ihre Aufgaben als Streitschlichter/Klassensprecher und als Schülerrat vorbereitet werden.
Unterrichstbeginn
Die Schule öffnet um 8.00 Uhr. Der Unterricht beginnt für alle Klassen um 8.20 Uhr.
Die Schule kann zu diesem Zeitpunkt nur über den Seiteneingang zu den Bussen und den Eingängen zum Schulhof hin betreten werden.
Der Haupteingang zur Schulstraße hin wird aus Gründen der Verkehrssicherheit erst ab 8.30 Uhr geöffnet.
Ab 8.00 Uhr müssen alle bereits anwesenden Schüler beaufsichtigt werden.
Verkehrstage
In Zusammenarbeit mit dem RUZ und evtl. Polizei werden im 3. und 4. Jahrgang die Verkehrstage durchgeführt. Es werden Fahrtraining, Fahrradkontrolle und ggfs. Reparaturen angeboten. Es besteht Helmpflicht.
Vorlesewettbewerb
Der Vorlesewettbewerb findet jährlich (vor oder nach den Osterferien) für die 2. bis 4. Klassen im Musikraum statt. Aus jeder Klasse werden die besten zwei Schüler (vorzugsweise beide Geschlechter) ausgewählt. Die Klassensieger lesen jeweils ein bekanntes und ein unbekanntes Buch vor. Die Sieger der 3. und 4. Klassen nehmen anschließend am weiterführenden Lesewettbewerb des Schulverbundes teil. Unterstützung erfolgt durch die Bücherei und den Förderverein.
Vorsitzen
Hat ein Schüler dreimal seine Hausaufgaben vergessen, muss er zum Vorsitzen kommen (7.30 Uhr, Aula, Eingang beim Kopierer nutzen). Er bekommt einen ausgefüllten Vordruck mit nach Hause, der von den Eltern unterschrieben werden muss. Er muss sich morgens melden und sich dann die zu bearbeitenden Unterlagen aus der bunten Hängemappe neben dem Sekretariat nehmen und in der Aula bearbeiten.
Waffenerlass
s. Anhang
Waldklassenzimmer
In Horstedt steht der Schule ein Waldklassenzimmer zur Verfügung. Jede Klasse soll das Waldklassenzimmer mindestens einmal pro Halbjahr besuchen. Wir planen möglichst am Anfang eines Schuljahres für das Jahr. Es fahren maximal zwei Klassen gleichzeitig. Änderungen müssen dem Konrektor mitgeteilt werden, um den Bustransfer zu koordinieren. Der Bus fährt um 8.20 Uhr ab und um 11.30 Uhr zurück, kurzfristige Absagen müssen bis 7.45 Uhr bei der DHE gemeldet werden. Finanzierbar ist eine Fahrt pro Klasse pro Monat.
Der Schlüssel für das Holzhaus und die Toilette, welche regelmäßig geleert werden muss, hängt am Schlüsselbrett im Lehrerzimmer. Informationen zum Waldklassenzimmer stehen auch im Klassenbuch und es gibt eine Sammlung von Materialien im Sachunterrichtsraum.
Adresse:
Am Hahnenkamp 9
27243 Prinzhöfte
Witterungsbedingter Schulausfall
Der Landkreis Oldenburg entscheidet bei extremen Witterungsverhältnissen, ob die Schule ausfällt. Er leitet dann diese Information an die Rundfunkstationen weiter. Außerdem bietet der Landkreis Oldenburg eine Servicenummer an, unter der ab 5:30 Uhr über evtl. Unterrichtsausfälle informiert wird.
www.vmz-niedersachsen.de
Servicenummer:→ 08002779300 – Landkreis Oldenburg
Eltern haben bei extremen Witterungsverhältnissen das Recht, ihre Kinder zu Hause zu behalten, wenn ihnen der Schulweg für ihre Kinder zu gefährlich erscheint. Eine Betreuung in der Grundschule ist gewährleistet.
Seit Corona ist es so geregelt, dass zwar die Schule nicht besucht werden muss, es aber keine unterrichtsfreie Zeit mehr ist. Die Kinder sind mit Unterrichtsstoff zu versorgen und haben dies auch zu erledigen!
Zahnarzt
Für jede Klasse findet jedes Jahr eine Schulstunde zur Zahnprophylaxe statt, die durch das Gesundheitsamt durchgeführt wird. Außerdem sollten alle Schüler an einer Fluoridierung der Zähne teilnehmen, die in der Schule von einem Zahnarzt des Gesundheitsamtes durchgeführt wird. Wenn ein Kind nicht daran teilnehmen soll, muss dies durch einen Erziehungsberechtigten entschuldigt sein, weil z.B. eine Fluoridierung bereits vom Zahnarzt außerhalb der Schule durchgeführt wurde.
Zeugnisse
Die Kinder der 1. Schuljahre bekommen am Ende des Schuljahres ihr erstes Zeugnis.
Ab dem 2. Schuljahr erhalten die Kinder auch zum Schulhalbjahr Zeugnisse.
Im 1. und 2. Schuljahr enthalten die Zeugnisse noch keine Noten, die Leistungen der Kinder werden als Bericht formuliert.
Die Kinder der 1. Schuljahre bekommen am Ende des Schuljahres ihr erstes Zeugnis.
Ab dem 2. Schuljahr erhalten die Kinder auch zum Schulhalbjahr Zeugnisse.
Im 1. und 2. Schuljahr enthalten die Zeugnisse noch keine Noten, die Leistungen der Kinder werden als Bericht formuliert.
Nach dem ersten Schuljahr gibt es keinen Versetzungsbeschluss.
Alle Kinder gehen ins zweite Schuljahr über.
Am Ende des zweiten Schuljahres findet durch die Klassenkonferenz ein Versetzungsbeschluss statt.
Am Ende des dritten Schuljahres findet durch die Klassenkonferenz ein Versetzungsbeschluss statt.
Am Ende des 4. Schuljahres gibt es keine Versetzung, aber eine Nichtversetzung bei Bedarf.
Zirkusprojekt
Das Zirkusprojekt mit dem Zirkus El Dorado findet alle 4 Jahre statt und wird durch den Sponsorenlauf finanziert. Jedes Kind probt und trainiert eine Woche lang Zirkusnummern, die am Wochenende im Zirkuszelt kostenpflichtig aufgeführt werden. Das letzte Zirkusprojekt hat im Jahr 2017 stattgefunden.
Zuständigkeiten
Alle Zuständigkeiten können in der Verwaltung erfragt werden.