Inklusion in der Grundschule Harpstedt

Was bedeutet inklusive Schule?

Jede allgemeinbildende Schule in Niedersachsen ist eine inklusive Schule.
Jedes Kind hat das Recht, inklusiv beschult zu werden.
Das bedeutet, dass alle Kinder unabhängig von Form und Umfang der Beeinträchtigung an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und Gesamtschulen individuell auf den jeweiligen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf abgestimmt zu beschulen sind.
Erziehungsberechtigte haben das Recht, ihre Kinder inklusiv an einer allgemeinbildenden Schule oder an einer auf die Beeinträchtigung spezialisierten Förderschule anzumelden und unterrichten zu lassen.
Informieren Sie sich als Eltern frühzeitig über die Möglichkeiten der jeweiligen Schule.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann in den Bereichen

  • Lernen
  • Soziale und emotionale Entwicklung
  • Sprache
  • Körperlich – motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Hören
  • Geistige Entwicklung

festgestellt werden.

Die Adressen entnehmen Sie bitte einem gesonderten Flyer.

Wer stellt den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung fest?

Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird immer von der allgemeinbildenden Schule in Zusammenarbeit mit der Förderschule ermittelt und durch einen Bescheid der Landesschulbehörde festgestellt. Dies erfolgt in der Regel vor der Einschulung in Zusammenarbeit mit den Kitas.

Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung muss am Ende des vierten Schuljahres erneut überprüft werden.

Welche Ressourcen stellen die inklusive Schule und die Förderschule?

Jedem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können durch die Landesschulbehörde zusätzliche Lehrerstunden zugeordnet werden. Diese zusätzlichen Lehrerstunden müssen nicht 1 zu 1 in den Unterricht der entsprechenden Schulen einfließen. Sie können, müssen aber nicht durch Förderlehrer durchgeführt werden.

Die Kontingente liegen zwischen null (Lernen, Soziale und emotionale Entwicklung, Sprache) und zwei bis fünf Stunden (körperlich – motorische Entwicklung, Sehen, Hören, Geistige Entwicklung). Dieses genannte Kontingent ist unabhängig vom Umfang des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.

Gibt es weitere Unterstützung?

Jede weitere Unterstützung (z.B. Schulassistenz) müssen die Erziehungsberechtigten bei dem öffentlichen Träge der Sozialhilfe (Sozialamt) oder der Jugendhilfe selbst beantragen.

Voraussetzung dafür ist immer, dass eine Behinderung oder eine drohende Behinderung festgestellt ist oder wird. Hierzu kann vor dem Übergang vom Kindergarten in die Schule zunächst unverbindlich eine Beratung in der jeweiligen Kindertagesstätte oder der voraussichtlich zuständigen Behörde (Sozialamt oder Jugendamt) eingeholt werden.

Erziehungsberechtigte stellen einen entsprechenden Antrag beim Sozial- oder Jugendamt. Die Schule wird danach häufig um eine Stellungnahme gebeten.

Wenn z.B. eine Schulbegleitung / Schulassistenz durch das Sozial – oder Jugendamt genehmigt wird, wenden sich die Erziehungsberechtigten an eine Organisation, die dann eine entsprechende Kraft zur Verfügung stellt.

Ansprechpartner hierfür sind:

  • Lebenshilfe
  • Institut für Inklusion
  • VIASOL
  • Beratung für Lernförderung
  • Flüchtlingshilfe

Diese Organisationen beraten auch im Vorfeld.

Was bedeutet Nachteilsausgleich?

Nachteilsausgleich ist ein Begriff aus dem Behindertenrecht:

Eingeschränkten Personen wird eine Hilfe gewährt, die ein Leben ermöglicht, das dem nicht eingeschränkter Person nahe kommt.
Schülerinnen und Schülern mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung dürfen beim schulischen Lernen, bei Prüfungen und bei Leistungsermittlungen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung kein Nachteil entstehen.

Der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich leitet sich aus Artikel 3 Abs.3 Satz 2 des Grundgesetzes und aus dem Schwerbehindertenrecht § 48 ab. Er erfordert die besondere Fürsorge der Schule im täglichen Schulleben in und außerhalb vom Unterricht.

Der Nachteilsausgleich kann zeitlich begrenzt auch für einzelne Bereiche des schulischen Lernens gewährt werden. Jedoch nicht in Mathematik und Deutsch gleichzeitig, da in diesem Fall wahrscheinlich eine Lernbehinderung vorliegt. Er lässt sich also auf Teilaspekte wie: „Für ein halbes Jahr werden die Rechtschreibleistungen nicht in die Bewertung einbezogen“ anwenden.

Wie unterstützen Kindertagesstätte und Schule?

  • Offenheit gegenüber allen Kindern
  • Enge Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Kita & Schule
  • Die Schulleitung berät Eltern, dies sollte im günstigsten Fall vor der Einschulung in den Kitas geschehen
  • Es können Einzelgespräche oder Elternabende stattfinden
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen

Was wünscht sich die Schule?

Alle Grundschulen im Landkreis Oldenburg haben sich auf den Weg gemacht, gemeinsam Strukturen für eine optimale Beschulung jedes einzelnen Kindes zu schaffen.

Es wurde durch das Regionale Integrationskonzept (RIK) vertraglich geregelt, zusammenzuarbeiten. Hierfür stehen jeder Schule rechnerisch pro Klasse zwei Lehrstunden / Woche für die Förderung zu. Diese Ressource stellt das Kultusministerium für regionale Integrationskonzepte zur Verfügung.

Beratungsstellen

Bei Bedarf und Fragen unterstützt sie im Vorfeld die betreuende Kita, zuständig ist die örtliche Grundschule. Hier können auch die Kontaktdaten der Förderschulen erfragt werden.

Spezialisierte Förderschulen gibt es für folgende Bereiche:

Sprache
Sprachheilschule Neerstedt
Am Sportplatz 2
27801 Neerstedt
Tel.: 04432-1218
sprachheilschule-neerstedt@t-online.de
Motorische Entwicklung
Schule Borchersweg
Fördeschule mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Borchersweg 80
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 2058621
info@schule-borchersweg.de
Soziale und Emotionale Entwicklung
Ev. luth. Wichernstift e.V.
Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung, staatlich anerkannte Ersatzschule
Oldenburger Str. 333
27777 Ganderkesee
Tel: 04221 / 852 – 0
wichernstift@wichernstift.de

In diesen Förderschulen ist den gesamten Unterrichtstag über die entsprechende Fachkompetenz für den jeweiligen Förderbedarf angesiedelt.

Geistige Entwicklung
1. Schule Vielstedter Strasse
Vielstedter Str. 39
27798 Hude (Oldenburg)
Tel: 04408 7979
www.fs-hude.de

2. Lebenshilfe Delmenhorst Katenkampschule
Pestalozzistraße 3
27777 Ganderkesee
Tel: 04222 1880
geschaeftsstelle@lebenshilfe-delmenhorst.de

Hören
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Oldenburg
Lerigauweg 39
26131 Oldenburg
Tel: 0441 – 9505 – 0
poststelle(at)lbzh-ol.niedersachsen.de

Kontakte

Ihre betreuende Kita

Schulleitung Grundschule Harpstedt
Tel: 04244-7217
grundschule@harpstedt.de

Integrationshelfer

  • Lebenshilfe
  • Institut für Inklusion
  • Lernwelle
  • VIASOL
  • Plan A
  • Eumotal

Lernförderung

Regio VHS Ganderkesee – Hude
Tel: 04222-44423

Weitere Informationen und Adressen finden Sie in unserem Inklusions-Flyer: