Der Schulvorstand
Der Schulvorstand ist das zentrale Entscheidungs-Gremium der Schule, dass mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule 2007 geschaffen wurde. Er entscheidet über Inhalte und die Ausgestaltung der schulischen Arbeit – im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten – mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung. Es wirken hier der Schulleiter mit drei Vertretern der Lehrkräfte und vier Vertretern der Eltern zusammen.
Zur Zeit ist eine wichtige Aufgabe die Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Schulprogrammes. Im Schulprogramm sind Grundsätze festgelegt, wie der Bildungsauftrag erfüllt werden soll. Ein Leitbild ist bereits fertig und muss immer wieder evaluiert werden.
Als Elternvertreter im Schulvorstand wird man für 2 Jahre vom Schulelternrat gewählt. Wählbar sind alle Eltern von an der Schule angemeldeten Kindern, es bedarf also nicht eines Sitzes in einem anderen Gremium der Schule!
Die Häufigkeit der Schulvorstands-Sitzungen hängt davon ab, was gerade anliegt, meist sind es zwei bis vier pro Schuljahr. Weitere Aufgaben des Schulvorstandes, Beispiele:
- Ausgestaltung der Stundentafel
- Entscheidung über den Haushaltsplan
- Ersatz von Erlassen durch eigene Regelungen
- Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisationsform
- Anträge von Schulversuchen
- Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter(innen)
- Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen
- Werbung und Sponsoring an der Schule
- Jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
Wer von Ihnen irgendwann genauer informiert werden möchte, kann uns gerne ansprechen.
Die Namen der Mitglieder des Schulvorstandes sind über die Verwaltung der Grundschule Harpstedt zu erfahren.