Der Schulelternrat
Jede Klasse wählt ElternvertreterInnen für die Dauer von zwei Jahren, die sich zunächst um die Belange der Klasse kümmern. Die Klassenelternschaft trifft sich auf den Elternabenden, um Informationen über das Schulleben auszutauschen und um ggf. Lösungen für bestehende Probleme zu erörtern. Die Lehrer/Lehrerinnen berichten bei dieser Gelegenheit z. B. über den Unterricht oder über die Hausaufgaben. Dieser Informationsaustausch ist besonders wichtig für den Lernerfolg Ihres Kindes.
Gleichzeitig sind die ElternvertreterInnen Mitglieder des Schulelternrates, der sich aus den je zwei VertreterInnen der Klassen zusammensetzt.
Der Schulelternrat wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n StellvertreterIn.
Mitglieder des Schulelternrates können sich auch in den Gemeindeelternrat oder den Kreiselternrat (KER) wählen lassen.
Der KER vertritt die Eltern aller Schulen und Schulformen des Landkreises Oldenburg.
Infos zum KER gibt es unter www.oldenburg-kreis.de/.
Den Vorstand des Schulelternrates erreichen Sie über die Verwaltung der Schule.