Liebe Eltern,
wenn Sie einen der Nachweise vorlegen möchten, sollte es das Original sein.
Geimpfte und genesene Kinder sind von der Testpflicht befreit, außer, wenn es in der Klasse einen „Fall“ gegeben hat.
Allerdings dürfen Sie mit Schultests testen, falls Sie sich dann besser fühlen.
Der Genesenenennachweis gilt nur noch drei Monate.
Mit freundlichen Grüßen
U. Janssen, Rektor